Zweck ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Natur- und Landschaftspflege sowie des Tierschutzes. Die finanzielle Unterstützung kommt zum einen Einwohnern zweier regional vorgegebener Gemeinden und zum anderen überregional Hochschulen und anderen sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen zugute.