Die Stiftungsrechtsreform aus der Sicht der Stiftungsaufsicht
Die Stiftungsrechtsreform ist am 1.7.2023 in Kraft getreten. Sie hat ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht geschaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für Stiftungen geleistet.
Nachdem in den zurückliegenden zwei Jahren erste Erfahrungen mit dem neuen Stiftungsrecht gesammelt werden konnten, wollen wir in unserem AK am 26.11.2025, 11.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der GLS Bank die Reform aus der Sicht der Stiftungsaufsicht betrachten.
Es freut uns sehr, dass wir mit Herrn Nikolaos Tokas, dem stellvertreten Referatsleiter des Referats 14, Kommunales, Sparkassen und Stiftungen im Regierungspräsidium Tübingen, einen weit über den Regierungsbezirk Tübingen hinaus bekannten Referenten gewinnen konnten.
Bitte melden Sie bis spätestens 17. November über folgenden Link an.
(Nur für Mitglieder des Stiftungsnetzwerks Region Stuttgart e. V. )

