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In Kooperation mit dem Bankhaus Lampe, Niederlassung Stuttgart, fand am Vormittag des 10. April die erste Sitzung des Arbeitskreises Stiftungen & Vermögen in der Niederlassung des Bankhauses statt. Im Vordergrund standen Voraussetzungen und Strategien zum Erhalt und Ausbau von Stiftungskapital.
Nach einer Begrüßung durch Hartmut Hagemann, Leiter der Niederlassung, leitete Dr. Stefan Hofmann, Vorstand des Stiftungsnetzwerks Region Stuttgart e.V., die Impulsvorträge ein. Die Herausforderungen für Stiftungsgremien haben sich in den letzten 20 Jahren gravierend gewandelt. Was früher noch ehrenamtlich und mit überschaubarem Aufwand betrieben werden konnte, erfordert heute ein breites Spektrum an Sachkenntnis und kontinuierliche Aufmerksamkeit. Was ist unternehmerisches Handeln im Stiftungskontext? Wie kann eine erfolgreiche Positionierung gelingen? Welche Vorteile bieten Kooperationen?
Hierzu referierte zunächst Gabriele Mair, Vorstand der Olgäle Stiftung für das kranke Kind e.V. Die Olgäle-Stiftung fördert das Olgahospital, ein Kinderkrankenhaus in Stuttgart, im Volksmund “Olgäle” genannt. Eine kindgerechte Gestaltung des Krankenhauses, Krankenhaus-Clowns, Reittherapien, Abschiedsräume und Eltern-Apartments sind nur einige der vorbildlichen Leistungen des Olgäle, um den Umgang mit Krankheiten zu erleichtern. All dies ist nur möglich, wenn immer wieder Personen außerhalb des Betroffenenkreises für ein Engagement gewonnen werden können. Besonderes Augenmerk legen Spender auf eine transparente Stiftungsführung. Und Transparenz erwarten sie auch mit Blick auf die Kapitalanlagen der Stiftung. Monatliche, ordentlich dokumentierte Vorstandssitzungen und ein hohes Maß an ehrenamtlicher Tätigkeit stellen Transparenz sicher und schaffen bei Spendern Vertrauen in die handelnden Personen.
Anschließend leitete Marcus Küster, Leiter Stiftungen & Non Profit Organisationen beim Bankhaus Lampe, zu Martin Georgi über. Georgi, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Fundraising Verbands e.V. bestätigte die Richtigkeit des Ansatzes des Olgäle und wies darauf hin, dass die aktuelle Niedrigzinsphase die Bereitschaft zu philanthropischem Engagement begünstige. Zudem führten die immer präziser formulierten Leit-sätze von Unternehmen im Bereich Corporate Social Responsibility zu klarer definierten Kriterien bei Aus-wahl von Kooperationspartnern im gemeinnützigen Bereich. Indem Stiftungen sich ein klares Profil geben und ihre Arbeit mit der Bereitstellung relevanter Kennzahlen für Unternehmen vergleichbar machen, könnten sie ihre Attraktivität gegenüber möglichen Partnerunternehmen deutlich steigern.
Stephan Dankert, Leiter des Referats Steuern und Stiftungen im Bankhaus Lampe KG, stellte in seinem Vortrag eine Umfrage des Bundesverbands Deutscher Stiftungen vor. Darin ging es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen der reale Erhalt des Stiftungskapitals zu erreichen sei. Ergänzend dazu erläuterte er, welche Anlageklassen von Stiftungen aktuell genutzt werden und welche voraussichtlich zukünftig stärkere Beachtung finden werden. Im Anschluss an die Vorträge nutzten die Gäste die Zeit für einen lebhaften und inspirierenden Austausch, der noch bis in den Nachmittag anhielt. Ein rundum gelungener Sitzungsauftakt des Arbeitskreises.
Die folgenden Thesen für eine erfolgreiche Stiftungsstrategie bilden das Fazit der Arbeitskreissitzung:
Florian Stolzenberg, Bankhaus Lampe KG
Überraschend viele Mitglieder hatten sich für das Herbsttreffen des Arbeitskreises Stiftung & Vermögen am Dienstag, 12. November, im Bankhaus Metzler angemeldet. Das Thema Anlagerichtlinien ist in der Stiftungswelt gerade ein Dauerthema, um so besser, dass man auf Experten aus dem eigenen Netzwerk zurückgreifen kann: Dr. Uwe Dyk, Geschäftsleiter Finanzen bei der Karl Schlecht Stiftung, referierte über stiftungsgerechte Gestaltung von Anlagerichtlinien. Vom rechtlichen Rahmen über die wichtigsten Grundsätze bis hin zu seinen Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung in der Karl Schlecht Stiftung.
Es folgte noch ein weiteres Thema, das ebenfalls vielen gerade auf den Nägeln brennt: die Gremiennachfolge. Zunächst erfolgte ein kurzer Input aus Sicht der Stiftungsaufsicht von Melanie Olms, Stiftungsreferentin beim Regierungspräsidium Stuttgart. Sie appellierte an die Anwesenden, das Thema rechtzeitig, strategisch und kontinuierlich anzugehen. Danach stellte Prof. Schick – Schick und Schaudt Rechtsanwälte sind ebenfalls Mitglied im Stiftungsnetzwerk – Beispiele aus seiner Beratungspraxis vor. Ein kurzweiliger Vortrag, der noch einmal zusammenfasste, wo und wie Stiftungen am besten ansetzen sollten bei der Suche nach einem Nachfolger. In angenehmer Gesprächsatmosphäre endete dieses Treffen bei einem kleinen Imbiss.
Vielen herzlichen Dank an unsere Gastgeber, dem Bankhaus Metzler!
Zum Thema „Nachhaltigkeit und Wirkungsmessung in der Vermögensanlage“ hatte der Arbeitskreis Stiftung & Vermögen am 24. September 2020 zwei interessante Redner eingeladen: Von der Klimakrise ausgehend – Ed Hawkins‘ Climate Stripes und den Global Risks Report 2020 – unterstrich Prof. Dr. Tobias Popovic, Co-Leiter des Zentrums für Nachhaltiges Wirtschaften und Management (ZNWM), die Notwendigkeit eines nachhaltigen Finanzmanagements. Er zeigte Ansatzpunkte eines nachhaltigen Finanzmanagements auf stellte Werkzeuge vor, anhand derer ein nachhaltiges Finanzmanagement gemessen werden kann. Anschließend ging Dr. Laura Mervelskemper, Co-Leiterin der Stabsstelle Wirkungstransparenz & Nachhaltigkeit der GLS Bank eG auf die Philosophie der GLS Bank ein. Sie erläuterte die von der GLS-Bank verfolgte nachhaltige Portfoliostruktur und erklärte sehr anschaulich anhand konkreter Beispiele die Messung der Klimawirkung im Portfolio der GLS-Bank.
Summa summarum ein informatives Treffen – verlegt in den digitalen Raum, weshalb das persönliche Netzwerken leider situationsbedingt in den Hintergrund treten musste.
Wissenstransfer ist eine wichtige Säule unseres Netzwerks. Um so schöner, dass wir jetzt auch digital Experten aus unserem Netzwerk mobilisieren konnten. So hat am Mittwoch, 9. Dezember 2020, der Stiftungsrechtsexperte Dr. Dirk Schauer (Anwaltskanzlei CMS Stuttgart) in einem einstündigen Online-Meeting die möglichen Neuerungen der anstehenden Reform des Stiftungsrechts sowie die praktischen Auswirkungen dargestellt. Auch auf umstrittene und noch änderungswürdige Passagen wies Dr. Schauer hin. Im Anschluss blieb genügend Zeit für die Fragen der 33 Teilnehmer*innen.
Die Präsentation von Dr. Dirk Schauer, CMS Stuttgart, finden Sie hier.
Wenn sich 43 von 43 Interessierten einwählen, zeigt das auf jeden Fall: hier hat der Arbeitskreis Stiftung & Vermögen ein Thema gewählt, was unseren Mitgliedern gerade auf den Nägeln brennt. Am 3. Februar 2021 hat der Steuerrechtsexperte aus unserem Netzwerk, Prof. Dr. Stefan Schick, die Neuerungen des Gemeinnützigkeitsrechts, die im Jahressteuergesetz 2020 Eingang gefunden haben und von wesentlicher Bedeutung für Non Profit Organisationen sind, fundiert vorgestellt. Ein schnelles Durchhuschen durch die Neuerungen des Gemeinnützigkeitsrechts, wie sie in jeder Zeitung zu lesen sind, wollte Prof. Schick vermeiden und hatte sich deshalb für einen tiefgründigen Vortrag entschieden. Sicherlich starker Tobak für den ein oder anderen Nichtjuristen, doch das Angebot zu nachträglichen Fragen per Email zu den Neuerungen beim Gemeinützigkeitsrecht steht noch immer.
50 von 53 angemeldeten Teilnehmer:innen waren beim gestrigen digitalen Treffen des Arbeitskreises Stiftung & Vermögen dabei. Boah, was für eine Quote! Ich bin echt begeistert von unseren Mitgliedern und dem Arbeitskreis Stiftung & Vermögen. Mit dem Thema – Sorgfaltspflichten eines Vorstands bei der Vermögensanlage – hat dieser Arbeitskreis mal wieder echt den Nerv unserer Mitglieder getroffen. Über 60 Minuten haben Sandra Bührke-Olbrich, Wirtschaftsjuristin und Direktorin Stiftungsmanagement bei der HypoVereinsbank und Jan Jungclaussen, Rechtsanwalt und Steuerberater bei Rödl & Partner im Beratungsfeld Stiftungen, anschaulich und abwechslungsreich über dieses Thema referiert. Nach den bisherigen Rückmeldungen konnten da auch gerade kleinere Stiftungen viel für ihre Stiftungsarbeit mitnehmen.
Rechtsanwalt Dr. Schauer von der Anwaltskanzlei CMS hat bei diesem Treffen einige Aspekte der Stiftungsrechtsreform beleuchtet. Die gesetzlichen Neuregelungen der am 24.06.2021 beschlossenen Stiftungsrechtsreform werden zwar erst am 01.07.2023 in Kraft treten, es ist aber jetzt schon angezeigt, sich mit den Änderungen zu befassen. Kern der Reform ist es, im Wesentlichen bundeseinheitliche Vorgaben zu schaffen, die im Stiftungsbereich zu mehr Rechtssicherheit und mehr Transparenz führen. Dr. Schauer ist in diesem Online-Treffen auf die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung – relevant für notleidende Stiftungen –,die Zusammenlegung mit anderen Stiftungen, den Schutz für Vorstand durch angemessene Haftungsregularien- business judgement rule und das Stiftungsregister genauer eingegangen.
Der Arbeitskreis Stiftung & Vermögen hat mit der Themenwahl bei diesem Onlinetreffen mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen: die Business Judgement Rule, die mit der jüngsten Stiftungsrechtsreform eingeführt wurde. Bernd Peter und Simon Hart, beide von BANSBACH ECONUM, haben für alle gut verständlich die Grundsätze guter Stiftungspraxis erläutert. Gerade für kleinere Stiftungen aus unserem Netzwerk war es enorm hilfreich, eine Handreichung zu bekommen, an welcher Stelle nochmals geprüft oder nachjustiert werden sollte – so das Feedback.
Vermögen, Inflation und Zinsen – Begriffe, die inzwischen im täglichen Gespräch das medizinische Vokabular rund um Covid19 abgelöst haben. Rund 40 Interessierte haben sich deshalb auch beim Online-Treffen des Arbeitskreises Stiftung & Vermögen eingewählt, um aktuelle Analysen zum Marktgeschehen unter besonderer Berücksichtigung der Zins- und Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und der EU zu hören. Peter Untersteller, Portfoliomanager der DZ Privatbank Luxemburg und Dr. Philip Gisdakis, Chief Investment Officer – CIO der HypoVereinsbank gaben beide zunächst einen Überblick über aktuelle Zahlen und Entwicklungen, bevor sie in einer Fragerunde noch auf die Situation besonders auch kleinerer Stiftungen eingingen. „Sie sollten besonders noch einmal ihre Anlagerichtlinien hinterfragen und welche Aktienquote lässt sie zu?“ so Peter Unterstellers Ratschlag. Manch konnte nach dem Treffen ein wenig beruhigter auf das Stiftungsvermögen schauen, denn ganz so schwarz, wie es manchmal auf den Laien wirkt, sehen die Experten die Lage nicht.